Neben den Staats-, Verwaltungs- und Militärreformen der Jahre nach 1806 ist besonders die mit dem „Edikt betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem Preußischen Staate“ vom 11. März 1812 erfolgte rechtliche Gleichstellung der Juden in Preußen, die damit Inländer und preußische Staatsbürger wurden, zu nennen.